GAV 01.04.2024 - 31.12.2027 (AVE ab 01.10.2024)
Mir Beschluss des Bundesrates vom 16.08.2024 wurde die Geltungsdauer bis zum 31.12.2027 verlängert und dir geänderten Bestimmungen des GAV mit Wirkung ab 01.10.2024 allgemeinverbindlich erklärt (siehe BBI 2024 2120)
GAV CONTACT- UND CALLCENTER-BRANCHE 01.04.2024 - 31.12.2027
mit Hervorhebung der Änderungen
Hier finden Sie eine Vorab-Version des GAV Contact- und Callcenter-Branche 01.04.2024 - 31.12.2027 mit Hervorhebung der Änderung für die nötigen Vorbereitungen in den Betrieben. Sie finden alle Änderungen in roter Schriftfarbe, um einen schnellen Überblick über die angepassten und/oder neuen Bestimmungen zu erhalten.
Herzlich willkommen bei der Vollzugsstelle der Paritätischen Kommission Contact- und Callcenter-Branche.
Seit dem 1.9.2015 bzw. seit dem 1.7.2017 ist in der Schweiz für die Contact- und Callcenter-Unternehmen des Arbeitgeberverbands conctactswiss bzw. des Branchenverbandes callnet.ch der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Contact- und Callcenter-Branche in Kraft. Per 1. Juli 2018 hat der Bundesrat diesen GAV für allgemeinverbindlich erklärt, was bedeutet, dass die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des GAV ab dem 1. Juli 2018 auch für alle Nichtverbandsmitglieder und deren Arbeitnehmende gelten, die vom allgemein verbindlichen Geltungsbereich des GAV erfasst werden. Der GAV gilt zudem auch für über Personalverleihfirmen an die unterstellten Arbeitgeber ausgeliehenes Personal.
Die Vollzugsstelle ist im Namen der Paritätischen Kommission (PK) zuständig
In der Paritätischen Kommission Contact- und Callcenter-Branche sind die GAV-Vertragsparteien – der Arbeitgeberverband conctactswiss, der Branchenverband callnet.ch und die Gewerkschaft syndicom – mit folgenden Personen vertreten:
Gemäss GAV, PK-Statuten und dem Prinzip der Parität haben die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung in der Kommission je drei Stimmen.
Die Vollzugsstelle der Paritätischen Kommission Contact- und Callcenter-Branche ist über den gleichnamigen Verein neutral und unabhängig organisiert.
Bei Fragen steht Ihnen die Vollzugsstelle gern zur Verfügung.
PK Contact- und Callcenter-Branche c/o syndicom |
Tel. 031 503 00 12 |
Im Hinblick auf die Inkraftsetzung des revidierten Datenschutzgesetzes per 1. September 2023 hat die Paritätische Kommission der Contact- und Callcenter-Branche (PK) eine Datenschutzerklärung verabschiedet, der insbesondere entnommen werden kann, für welche Zwecke sie über ihre Geschäftsstelle welche Personendaten einfordert oder einfordern kann.
Gemäss dem neuen Gesetz sind Betriebe, die Personendaten an die PK weiterleiten müssen, verpflichtet, diese Datenschutzerklärung ihren Mitarbeitenden abzugeben, deren Daten an die PK weitergeleitet werden.
Ob die Betriebe diese Datenschutzerklärung ihren Mitarbeitenden
abgeben, ist Ihnen überlassen. Die Betriebe müssen jedoch im Bedarfsfall nachweisen können, dass sie alle Mitarbeitenden, deren Personendaten weitergeleitet werden, entsprechend informiert haben.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die in der Datenschutzerklärung angegebene Kontaktperson.