Paritätische Kommission Contact- und Callcenter-Branche

AKTUELLES

GAV 01.04.2024 - 31.12.2027 (AVE ab 01.10.2024)

Mir Beschluss des Bundesrates vom 16.08.2024 wurde die Geltungsdauer bis zum 31.12.2027 verlängert und dir geänderten Bestimmungen des GAV mit Wirkung ab 01.10.2024 allgemeinverbindlich erklärt (siehe BBI 2024 2120)

GAV CONTACT- UND CALLCENTER-BRANCHE 01.04.2024 - 31.12.2027
mit Hervorhebung der Änderungen

Hier finden Sie eine Vorab-Version des GAV Contact- und Callcenter-Branche 01.04.2024 - 31.12.2027 mit Hervorhebung der Änderung für die nötigen Vorbereitungen in den Betrieben. Sie finden alle Änderungen in roter Schriftfarbe, um einen schnellen Überblick über die angepassten und/oder neuen Bestimmungen zu erhalten.

Contact- und Callcenter-Branche

Herzlich willkommen bei der Vollzugsstelle der Paritätischen Kommission Contact- und Callcenter-Branche.

Seit dem 1.9.2015 bzw. seit dem 1.7.2017 ist in der Schweiz für die Contact- und Callcenter-Unternehmen des Arbeitgeberverbands conctactswiss bzw. des Branchenverbandes callnet.ch der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Contact- und Callcenter-Branche in Kraft. Per 1. Juli 2018 hat der Bundesrat diesen GAV für allgemeinverbindlich erklärt, was bedeutet, dass die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des GAV ab dem 1. Juli 2018 auch für alle Nichtverbandsmitglieder und deren Arbeitnehmende gelten, die vom allgemein verbindlichen Geltungsbereich des GAV erfasst werden. Der GAV gilt zudem auch für über Personalverleihfirmen an die unterstellten Arbeitgeber ausgeliehenes Personal.

Die Vollzugsstelle ist im Namen der Paritätischen Kommission (PK) zuständig

  • für die Kontrolle der GAV-Bestimmungen,
  • für die Sanktionierung von Abweichungen,
  • für das Inkasso und die Rückerstattung der GAV-Beiträge
  • und für arbeitsrechtliche Fragen zum GAV / zur AVE.

In der Paritätischen Kommission Contact- und Callcenter-Branche sind die GAV-Vertragsparteien – der Arbeitgeberverband conctactswiss, der Branchenverband callnet.ch und die Gewerkschaft syndicom – mit folgenden Personen vertreten:

  • Teresa Dos Santos Lima-Matteo (PK Präsidentin, Arbeitnehmendenvertretung, Gewerkschaft syndicom)
  • Daniel Mally (Vize-Präsident, contactswiss-Arbeitgeberverband)
  • Christian Ecknauer (conctactswiss-Arbeitgeberverband)
  • Yilmaz Girgin (callnet.ch-Branchenverband)
  • Daniel Hügli (Arbeitnehmendenvertretung, Gewerkschaft syndicom)
  • Azra Ganic (Arbeitnehmendenvertretung, Gewerkschaft syndicom)

Gemäss GAV, PK-Statuten und dem Prinzip der Parität haben die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung in der Kommission je drei Stimmen.

Die Vollzugsstelle der Paritätischen Kommission Contact- und Callcenter-Branche ist über den gleichnamigen Verein neutral und unabhängig organisiert.

Bei Fragen steht Ihnen die Vollzugsstelle gern zur Verfügung.

 

PK Contact- und Callcenter-Branche c/o syndicom
Monbijoustrasse 33
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 503 00 12
vollzug (at) syndicom.ch
callcenter.vollzug.ch

Datenschutzgesetz / Datenschutzerklärung

Im Hinblick auf die Inkraftsetzung des revidierten Datenschutzgesetzes per 1. September 2023 hat die Paritätische Kommission der Contact- und Callcenter-Branche (PK) eine Datenschutzerklärung verabschiedet, der insbesondere entnommen werden kann, für welche Zwecke sie über ihre Geschäftsstelle welche Personendaten einfordert oder einfordern kann.

Gemäss dem neuen Gesetz sind Betriebe, die Personendaten an die PK weiterleiten müssen, verpflichtet, diese Datenschutzerklärung ihren Mitarbeitenden abzugeben, deren Daten an die PK weitergeleitet werden.

Ob die Betriebe diese Datenschutzerklärung ihren Mitarbeitenden

  1. nur einmal vor dem 1. September 2023 und danach den neueintretenden Mitarbeitenden,
  2. einmal pro Jahr und danach den neueintretenden Mitarbeitenden oder
  3. vor jeder Weiterleitung von Daten (z.B. für Kontrollen oder für die Liste der unterstellten Mitarbeitenden)

abgeben, ist Ihnen überlassen. Die Betriebe müssen jedoch im Bedarfsfall nachweisen können, dass sie alle Mitarbeitenden, deren Personendaten weitergeleitet werden, entsprechend informiert haben.

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die in der Datenschutzerklärung angegebene Kontaktperson.

GAV 01.04.2024 - 31.12.2024 (AVE ab 01.10.2024)

Falls Sie den GAV ausdrucken und als gefaltetes Büchlein an Ihre Mitarbeitenden verteilen wollen, nehmen Sie den Download "Broschüre" (an der kurzen Kante spiegeln).

Gültiger GAV für Nicht-Verbandsmitglieder bis 30.09.2024

Datenschutzgesetz / Datenschutzerklärung ab 1.9.23

Vorgänge Versionen GAV