GAV-Beitrag

INKASSO UND RÜCKERSTATTUNG GAV-BEITRÄGE

Im Namen der GAV-Vertragsparteien (contactswiss, CallNet.ch und syndicom) ist die Vollzugsstelle beauftragt, jährlich allen Unternehmen, die bei contactswiss oder CallNet.ch Mitglied und dem GAV Contact- und Callcenter-Branche unterstellt sind, die in GAV Art. 3.3. definierten GAV-Beiträge in Rechnung zu stellen, welche die Arbeitgeber den Arbeitnehmenden vom Lohn abziehen. Arbeitgeber, die keinem der beiden erwähnten Verbände angeschlossen sind, ziehen ihren Arbeitnehmenden keine GAV-Beiträge ab.

Die Arbeitgeberin erhebt (per Lohnabzug) von den Mitarbeitenden einen GAV-Beitrag von monatlich 20 Franken bei einem Beschäftigungsgrad von 50% oder mehr und von 10 Franken bei einem Beschäftigungsgrad von unter 50% zu Gunsten des Paritätischen Fonds (GAV Art. 3.3.).¹

Damit die Vollzugsstelle die von einer Firma einzufordernden GAV-Beiträge berechnen kann, benützt die Firma den geschützten, firmenspezifischen Web-Bereich und gibt dort die Daten ein.

Alle Mitarbeitenden, denen ein solcher Beitrag übers Jahr hinweg vom Lohn abgezogen wurde, erhalten nach Ablauf eines Kalenderjahrs von der Vollzugsstelle einen Beleg für diesen Lohnabzug zugeschickt. Den organisierten Arbeitnehmenden (Mitglieder von Gewerkschaften) wird dieser Lohnabzug der Beiträge wieder zurückerstattet. Für die Rückerstattung der GAV-Beiträge reicht es, wenn die Gewerkschaftsmitglieder den ausgefüllten Rückerstattungsbeleg, der ihnen jeweils im Frühjahr per Post zugeschickt wird, per E-Mail oder per Post an die Gewerkschaft syndicom (syndicom, Bereich Contact- und Callcenter, Monbijoustrasse 33, Postfach, 3001 Bern) schicken.

Eine Mitgliedschaft im Arbeitgeber-/Branchenverband (contactswiss oder CallNet.ch) für Firmen bzw. in der Gewerkschaft syndicom für Arbeitnehmende stärkt nicht nur den GAV und die Arbeitsbedingungen in der Branche, sondern sie berechtigt über den Arbeitgeber-/Branchenverband bzw. über die Gewerkschaft – neben anderen Vorteilen – besonders auch zur Mitsprache bei der weiteren Ausgestaltung des GAV.

Mit dem GAV-Beitrag wird die Kontrolltätigkeit der Vollzugsstelle der Paritätischen Kommission finanziert.

Kontonummer PK Contact- und Callcenter-Branche

IBAN CH83 0900 0000 8922 6294 9

PK Berufs und Vollzugskostenbeitrag
GAV Contact Center
c/o syndicom
Monbijoustrasse 33
3011 Bern

Tel: 031 503 00 13

Information

¹ Bei einem Anstellungsgrad von genau 50% ist den Mitarbeitenden ein GAV-Beitrag von 20.- / Monat vom Lohn abzuziehen.